Automobilindustrie und Autoteile
Die Kanzlei berät den Automobilindustriesektor seit mehr als 20 Jahren und war direkt am Installationsprozess und bei der Inbetriebnahme von Montagewerken und Automobilzulieferunternehmen auf verschiedenen Ebenen (Tier 1 und Tier 2) beteiligt. Sie beriet diese Unternehmen u.a. bei der Gründung von Gesellschaften, der Auswahl von Gewerkschaften und der Einstellung von sowohl Führungskräften als auch gewerkschaftlich organisiertem Personal, der Beschaffung von Arbeitsvisa, der Erlangung von Lizenzen und Genehmigungen, dem Erwerb von Grundstücken, Werk- und/oder Pachtverträgen, der Vergabe von Dienstleistungsverträgen und Verträgen mit Zulieferern. Ebenso berät sie ständig Unternehmen des Sektors bei ihren täglichen Geschäften, u.a. bei Unternehmensumstrukturierungen, Fusionen, Übernahmen, Liquidationen, Vertragsfragen, Rechtsstreitigkeiten und Konkursverfahren, individuellen und kollektiven Arbeitsfragen,
Verwaltungsverfahren sowie bei der Beratung und Implementierung von Compliance-Systemen.
Unser Team von SpezialistInnen gehört in diesem Sektor zu den erfahrensten auf nationaler Ebene, versteht die Bedürfnisse des Sektors und bietet umfassende Lösungen und Strategien, die auf die Besonderheiten der Automobilindustrie ausgerichtet sind.